Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen von Empefly Service, Inhaber Maher Kiki.
Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, ohne dass sie erneut ausdrücklich vereinbart werden müssen.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich bestätigt wurden.
§ 2 Vertragsabschluss
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Preisrechner, Preisorientierungen und telefonische Auskünfte dienen lediglich einer unverbindlichen Kosteneinschätzung und stellen kein verbindliches Angebot dar.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder durch die tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.
Zeichnungen, Fotos, Skizzen, Maße, technische Angaben und Kalkulationen bleiben Eigentum von Empefly Service und dürfen ohne Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.
§ 3 Leistungsgegenstand
Empefly Service verpflichtet sich zur fachgerechten Ausführung der vereinbarten Leistungen.
Zum Leistungsumfang gehören insbesondere Steinreinigung, Terrassenreinigung, Einfahrtsreinigung, Fassadenreinigung, Imprägnierung, Neuverfugung sowie Hochdruck- und Oberflächenreinigung.
Werden während der Arbeiten zusätzliche Verschmutzungen, Schäden oder ein höherer Arbeitsaufwand festgestellt, wird der Auftraggeber vorab informiert. Zusätzliche Leistungen werden nur nach Zustimmung ausgeführt.
Farbabweichungen oder unterschiedliche Reinigungsergebnisse aufgrund von Alter, Zustand oder Materialbeschaffenheit der Fläche stellen keinen Mangel dar.
§ 4 Ausführung und Termine
Vereinbarte Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
Witterungseinflüsse wie Frost, Starkregen, Sturm oder extreme Temperaturen können eine Terminverschiebung erforderlich machen.
Empefly Service haftet nicht für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Verkehr, Materialengpässen, technischen Defekten oder behördlichen Maßnahmen.
Kann die Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht ausgeführt werden, können Anfahrts- und Ausfallkosten berechnet werden.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die zu bearbeitenden Flächen frei zugänglich und sicher erreichbar sind.
Wasser- und Stromanschlüsse sind, soweit erforderlich, kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Fahrzeuge, Gartenmöbel, Pflanzgefäße, Dekorationen und sonstige Gegenstände sind vor Arbeitsbeginn aus dem Arbeitsbereich zu entfernen.
Der Auftraggeber informiert Empefly Service vor Beginn der Arbeiten über bekannte Vorschäden, lose Platten, beschädigte Fugen, empfindliche Materialien oder besondere Risiken.
Erforderliche behördliche Genehmigungen oder Zustimmungen Dritter sind vom Auftraggeber einzuholen.
Erfolgt innerhalb von drei Werktagen nach Fertigstellung keine berechtigte Mängelanzeige oder wird die Fläche genutzt, gilt die Leistung als abgenommen.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
Rechnungen sind innerhalb von 3 Werktagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Empefly Service ist berechtigt, bei größeren Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Werden aufgrund unvollständiger oder falscher Angaben des Auftraggebers zusätzliche Arbeiten erforderlich, werden diese gesondert berechnet.
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Empefly Service.
§ 7 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß §§ 288 ff. BGB.
Mahnkosten sowie Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten können dem Auftraggeber berechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Empefly Service behält sich vor, weitergehende gesetzliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
§ 8 Mängel und Gewährleistung
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Ausführung schriftlich anzuzeigen.
Empefly Service ist zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
Kein Mangel liegt insbesondere vor bei natürlicher Abnutzung, erneuter Verschmutzung durch Witterung, Algen-, Moos- oder Unkrautneubildung, Farbunterschieden durch Materialalterung oder bereits vorhandenen Schäden an Steinen, Fugen oder Untergründen.
Eine Imprägnierung verzögert Neuverschmutzungen, stellt jedoch keine dauerhafte Garantie gegen Umwelteinflüsse, Feuchtigkeit, Moos, Algen oder sonstige Ablagerungen dar.
§ 9 Haftung
Empefly Service haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Empefly Service nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Für bereits vorhandene Schäden, lose Pflastersteine, mangelhafte Untergründe, beschädigte Fugen oder materialbedingte Veränderungen wird keine Haftung übernommen.
Hochdruckreinigungen können bei vorgeschädigten, verwitterten oder empfindlichen Oberflächen zu sichtbaren Veränderungen führen. Hierfür haftet Empefly Service nicht, sofern die Veränderung auf den Zustand der Fläche zurückzuführen ist.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz von Empefly Service ausschließlicher Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.
§ 11 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von Empefly Service.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.